Mitgliedschaft

 

Wer die Parteiarbeit reformieren will, muß da anfangen, wo's anfängt: beim Eintritt in die Partei. Der neue Aufnahmeantrag der FDP ist daher mehr als nur ein Aufnahmeantrag in eine Partei:

Er ist die persönliche Unabhängigkeitserklärung für liberale Bürger.

Interessiert? Kein Problem! Hier können Sie gleich online Ihre Mitgliedschaft in der FDP-Freiberg beantragen Vorraussetzung sind die Anerkennung der Satzung und der Beitragsordnung.

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Das Eintragen Ihres vollständigen Namens im folgenden Feld,
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Einzugsermächtigung (zur Mitgliedschaft)


Ja, ich ermächtige der FDP-Ortsverband Freiberg, den monatlichen Mitgliedbeitrag mittels Lastschrift einzuziehen. Ich bin bereit, den Beitrag gemäß der Beitragsordnung zu bezahlen.

Hinweise:

Als Richtwert für die Selbsteinschätzung eines monatlichen Mindestbeitrages sind 0,5% der monatlichen Bruttoeinkünfte zu Grunde zu legen. Die im Wege der Selbsteinschätzung festgelegte Beitragshöhe bleibt für das Mitglied verbindlich und dient zur Feststellung von etwaigen Beitragsrückständen, so lange das Mitglied nicht gegenüber dem Schatzmeister auf Grund einer neuen Selbsteinschätzung eine andere Beitragshöhe mitteilt. Eine rückwirkende Senkung des Mitgliedsbeitrages ist unzulässig.

Mitgliedsbeitrag (gemäß § 13 - Beitragsordnung, FDP-Kreisverband Mittelsachsen)

Es ist ein monatlicher Mindestbeitrag nach folgender Staffel zu entrichten:

A
bis 2.600 EURO
8,00 EURO
B 2.601 bis 3.600 EURO 12,00 EURO
C 3.601 bis 4.600 EURO 18,00 EURO
D über 4.600 EURO 24,00 EURO


 
 
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Nach dem Absenden Ihres Antrages erhalten Sie in wenigen Tagen Post von uns.
Hier finden Sie demnächst die Satzung unseres FDP-Ortsverbandes.

 

Steuerliche Informationen

Mitgliedsbeiträge und Spenden an eine Partei werden als Zuwendungen zusammengefasst und können steuerlich geltend gemacht werden. Als Privatperson bis zu 3.300 € im Jahr, bei gemeinsamer Veranlagung bis zu 6.600 €, unabhängig davon, ob Sie zusätzlich etwa an Vereine oder für andere gemeinnützige Zwecke spenden oder dort Mitglied sind.

Für die ersten 1.650 € bzw. 3.300 € werden Ihnen nach § 34g EstG 50% der Summe der Zuwendungen von der Steuerschuld abgezogen, d.h. Sie erhalten exakt die Hälfte vom Finanzamt zurück. Darüber hinaus gehende Beiträge können Sie erneut bis zur Höhe von 1.650 € bzw. 3.300 € nach § 10b EstG in Ihrer Steuererklärung als Sonderausgabe geltend machen. Sie reduzieren die Steuerzahlung folglich in Abhängigkeit Ihres individuellen Steuersatzes. Eine Quittung geht Ihnen am Anfang des Folgejahres automatisch zu.
(Stand: Die Regelung beruht auf der Änderung des Parteiengesetzes durch den Deutschen Bundestag am 19. April 2002 und gilt für das Jahr 2002)

 

Datenschutz

Der FDP-Ortsverband Freiberg verarbeitet die enthaltenen Angaben zur Person für ausschließlich interne Zwecke der Partei. Nach §3 des Bundesdatenschutzgesetzes vom 27.10.1977 bedarf dies Ihrer vorherigen schriftlichen Einwilligung, die Sie gleichzeitig mit dem Absenden dieser Nachricht erteilen.Es wird zugesichert, dass die Daten unter strikter Beachtung der Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet werden.
 

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